Auslandskrankenversicherung

Juli 19, 2011Posted by Linda

 

Auslandskrankenversicherung


Wer reisen will, muss viel beachten auch wenn manch einem das nicht so klar ist. In vielen Ländern gibt es Krankheiten, vor denen man sich durch eine vorbeugende Impfung schützen soll.


Viel wichtiger ist jedoch, was tun wenn es zum Ernstfall kommt?


Gernerell ist jeder versichert, ob privat oder gesetzlich. Doch welche Leistungen jede einzelne hat, ist dem Reisenden meist unklar. Ich habe versucht dies herauszufinden und eine kurze Zusammenfassung erstellt.


In der Privaten Krankenversicherung ist der Auslandskrankenschutz in der Regel enthalten, wie ihr in diesem Beitrag auf Finanzcheck nachlesen könnt. Gültigkeit hat dieser in ganz Europa und auch in anderen Ländern, wenn der Aufenthalt nicht länger als einen Monat dauert. Sollte der gewählte Tarif keinen Auslandskrankenschutz beinhalten, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Folgende Leistungen sind in der Privaten Krankenversicherung inbegriffen: Kosten für die ärztliche ambulante und stationäre Behandlung, zahnärztliche Behandlung und Rücktransport aus dem Ausland.


In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es meist notwendig den Auslandsaufenthalt vorher anzumelden und einen Auslandskrankenschein zu bestellen. Es kann sein, dass dieser in manchen Ländern nicht akzeptiert wird und man die Kosten zunächst selbst tragen muss, dann aber ein Teil von der Versicherung erstattet bekommt. Auch den Rücktransport nach Deutschland muss man selbst zahlen.


Ist man jedoch ADAC-Mitglied oder hat eine sogenannten Schutzbrief zur Kfz-Versicherung, kann auch der Rücktransport organisiert werden. Des Weiteren werden die Kosten zur Bergung des Fahrzeugs und für die Weiter- bzw. Rückfahrt mit Bahn oder Flugzeug getragen. Falls das nicht möglich ist, bekommt man auch die Übernachtung erstattet.


Es ist also durchaus notwendig sich vorher über die Leistungen seiner Krankenversicherung und auch der Kfz-Versicherung zu informieren, bevor man eine Reise antritt. Im schlimmsten Fall muss man die Kosten selbst tragen oder wird nicht genügend behandelt, weil der Versicherungsschutz unzureichend ist.